Transparenzpflichten sind Anforderungen, offenzulegen oder erkennbar zu machen, wenn Menschen mit bestimmten KI-Systemen interagieren oder KI-generierte Inhalte entstehen.

Kurz erklärt

Transparenzpflichten sorgen dafür, dass KI-Nutzung nicht verborgen bleibt, wo sie für Menschen relevant ist.

Transparenzpflichten sind Anforderungen, offenzulegen oder erkennbar zu machen, wenn Menschen mit bestimmten KI-Systemen interagieren oder KI-generierte Inhalte entstehen.

Warum ist das für soziale Organisationen wichtig?

In sozialen Organisationen kann Transparenz wichtig sein, wenn Klientinnen, Angehörige, Mitarbeitende oder Bewerbende mit KI-gestützten Inhalten, Chatbots oder Entscheidungen in Berührung kommen.

Typisches Missverständnis

Transparenz bedeutet nicht, jede technische Einzelheit offenzulegen. Es geht darum, betroffene Menschen verständlich über relevante KI-Nutzung zu informieren.

Beispiel aus der Praxis

Eine Website nutzt einen KI-gestützten Chatbot für erste Orientierung. Nutzerinnen und Nutzer sollten erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren und keine persönliche Fachberatung erhalten.

Was sollten Leitungen beachten?

  • Prüfen, wo Menschen KI-Nutzung erkennen müssen.
  • Hinweise klar und verständlich formulieren.
  • KI-generierte Inhalte intern kennzeichnen, wenn das für Prüfung wichtig ist.
  • Transparenz mit Datenschutzinformationen abstimmen.

Einordnung für KI-Leitplanken

Transparenzpflichten stärken Vertrauen und Nachvollziehbarkeit. In KI-Leitplanken sollten sie als praktische Regel erscheinen: Wann muss KI-Nutzung offengelegt werden und wer ist dafür zuständig?

Rechtliche Grundlage

Für die fachliche Einordnung wurden insbesondere folgende amtliche Grundlagen berücksichtigt:

Verwandte Begriffe

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Transparenzhinweis

Dieser Glossarbegriff wurde fachlich von Simon Kern erstellt und redaktionell verantwortet. KI kann unterstützend bei Strukturierung oder Formulierung eingesetzt worden sein. Die Prüfung und Verantwortung liegen bei Simon Kern.

Hinweis zu Rechts- und Datenschutzfragen

Dieser Glossarbegriff dient der fachlichen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung, keine verbindliche Datenschutzberatung und keine Einzelfallbewertung dar. Je nach Organisation, Tool und Anwendungsfall kann eine individuelle Prüfung erforderlich sein.